EINGESCHRÄNKTER
FLUGBETRIEB
Zutritt zum Gelände
nur für Vereinsmitglieder
nach Buchung eines
Flugslot
Zusätzlich zur regulären Flugordnung sind ab Montag, den 02.11.2020 die folgenden Regeln einzuhalten:
1. Bei Anzeichen von Erkrankungen der Atemwege
ist ist vom Betreten des Vereinsgeländes abzusehen.
2. Es dürfen sich maximal 2 Personen aus unterschiedlichen Haushalten
oder maximal 10 Personen aus dem selben Haushalt auf dem Flugplatz aufhalten.
3. Unter Personen aus umterschiedlichen Haushalten
muss ein Sicherheitsabstand von 1,5m eingehalten werden
4. Der Flugplatz ist nur zu Trainingszwecken der LSGK zu betreten
5. Das Campen auf dem Vereinsgelände ist untersagt.
6. Ein Eintrag ins Flugbuch ist immer erforderlich
7. Um die Nutzung des Platzes unter diesen Bedingungen zu regeln,
muss vor dem Betrteten des Platzes ein Flugslot im Kalender gebucht werden.
Der Kalender ist im internen Bereich verlinkt.
gez. Die Vorstandschaft